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10.05.2019

 

 

2019/04
    Neues Ortszentrum für Notzingen

 

   
   

Die Bodenbachgemeinde Notzingen mit seiner Lage inmitten von Streuobstwiesen und Wäldern verfügt über einen hohen Wohn- und Freizeitwert. Diese Idylle endet jedoch im Ortszentrum im Kreuzungsbereich Hochdorfer und Ötlinger, bzw. Kirchheimer und Wellinger Straße. Wo andernorts Sitzmöglichkeiten, Brunnen, schattenspendende Bäume oder gar tagesgastronomische Einrichtungen die Menschen zum Verweilen einladen, herrscht in der Notzinger Ortsmitte verkehrstechnisches Chaos auf den den Ort zerschneidenden Durchgangsstraßen und dauerparkende Tristesse auf geschotterten Brachflächen.



Haben in der Vergangenheit Verkehr und Straße das Ortszentrum ungezügelt okkupiert, so ist es jetzt an der Zeit planerisch einzugreifen, um bestehende Missständen zu begegnen und kommunale Gestaltungshoheit zum Wohl der Notzinger Bürger zurück zu gewinnen. Die für eine Ortsmitte typischen versorgungsnotwendigen Einrichtungen wie Einzelhandel, Banken und sonstige Dientleistungseinrichtungen sind vorhanden. Auch die zu einem Ortskern gehörigen istorischen Strukturen in Form von Kirche, dem "alten" Rathaus sowie das reörädentative Gebäude des ehemaligen "Hirsch" wären gegeben. Allein es fehlt ein attraktiv gestalteter Aufenthaltsort der als Mittelpunkt dörflichen Lebens die Menschen zum Verweilen und zur Kommunikation einlädt.
Die Planung einer neuen Ortsmitte ist ohne Verlegung der bestehenden Straßenführung im Bereich der gemeindeeigenen Grundstücke sinnlos Dies muss in einem ersten Schritt erfolgen und hier eilt die Sache: mit dem bevorstehenden Ausbau der Kirchheimer Straße ist das Zeitfenster für planerische Einflussnahme der Gemeinde hinsichtlich des Straßenverlaufes sehr eng. Ist der Ausbau auf der bevorstehenden Trasse erst erfolgt, besteht auf viele Jahre keine Möglichkeit das Regierungspräsidium von der Notwendigkeit einer Verlegung der erneuerten Straße zu überzeugen.
In einem weiteren Schritt ist planerisch auf die Verkehrslenkung einzuwirken. Es kann nicht zugelassen werden, dass der Durchgangsverkehr die Ortsmitte in einer Weise zerteilt, dass die Fußgänger in der Ortsmitte praktisch nur auf einem ampelgeregelten Überweg bzw. einem Zebrastreifen ohne Gefahr für Leib und Leben die Straße queren können. Weitere Fußgängerüberwege und mögliche Fahrradschutzspuren u.U. auch ein Kreisverkehr wären in der Lage den Verkehr im Sinne eines Miteinanders und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, seien es Fußgänger, Auto- oder Radfahrer, zu regeln und die Lärmentwicklung zu mindern.
Die weitere Gestaltung der Ortsmitte, sei es durch Bebauung der gemeindeeigenen Grundstücke, die Begrünung, Anlage eines zentralen Platzes, Parkmöglichkeiten oder Vernetzung der Ortsmitte mit dem Kelterplatz wird mit der Bürgerschaft zu diskutieren sein. In einem ersten Schritt bedarf es der Erstellung eines Gestaltungsplanes, was durchaus als Auftrag an die Gemeindeorgane werden darf. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die geplante Straßensanierung der Durchgangsstraße die Sache keinen Aufschub duldet. Wenn die Gestaltungsplanung zu Aufwertung der Ortsmitte jetzt in Angriff genommen wird, ist die Chance zur Herstellung eines reöräsentativen und für die Bürger attraktiven Ortszentrums für Jahrzehnte vertan.

   
   
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