Die Bodenbachgemeinde Notzingen mit
seiner Lage inmitten von Streuobstwiesen und Wäldern verfügt über
einen hohen Wohn- und Freizeitwert. Diese Idylle endet jedoch im
Ortszentrum im Kreuzungsbereich Hochdorfer und Ötlinger, bzw.
Kirchheimer und Wellinger Straße. Wo andernorts Sitzmöglichkeiten,
Brunnen, schattenspendende Bäume oder gar tagesgastronomische
Einrichtungen die Menschen zum Verweilen einladen, herrscht in der
Notzinger Ortsmitte verkehrstechnisches Chaos auf den den Ort
zerschneidenden Durchgangsstraßen und dauerparkende Tristesse auf
geschotterten Brachflächen.
Haben in der Vergangenheit Verkehr und Straße das Ortszentrum
ungezügelt okkupiert, so ist es jetzt an der Zeit planerisch
einzugreifen, um bestehende Missständen zu begegnen und kommunale
Gestaltungshoheit zum Wohl der Notzinger Bürger zurück zu gewinnen.
Die für eine Ortsmitte typischen versorgungsnotwendigen Einrichtungen
wie Einzelhandel, Banken und sonstige Dientleistungseinrichtungen sind
vorhanden. Auch die zu einem Ortskern gehörigen istorischen Strukturen
in Form von Kirche, dem "alten" Rathaus sowie das reörädentative
Gebäude des ehemaligen "Hirsch" wären gegeben. Allein es fehlt ein
attraktiv gestalteter Aufenthaltsort der als Mittelpunkt dörflichen
Lebens die Menschen zum Verweilen und zur Kommunikation einlädt.
Die Planung einer neuen Ortsmitte ist ohne Verlegung der bestehenden
Straßenführung im Bereich der gemeindeeigenen Grundstücke sinnlos Dies
muss in einem ersten Schritt erfolgen und hier eilt die Sache: mit dem
bevorstehenden Ausbau der Kirchheimer Straße ist das Zeitfenster für
planerische Einflussnahme der Gemeinde hinsichtlich des
Straßenverlaufes sehr eng. Ist der Ausbau auf der bevorstehenden
Trasse erst erfolgt, besteht auf viele Jahre keine Möglichkeit das
Regierungspräsidium von der Notwendigkeit einer Verlegung der
erneuerten Straße zu überzeugen. In einem weiteren Schritt ist
planerisch auf die Verkehrslenkung einzuwirken. Es kann nicht
zugelassen werden, dass der Durchgangsverkehr die Ortsmitte in einer
Weise zerteilt, dass die Fußgänger in der Ortsmitte praktisch nur auf
einem ampelgeregelten Überweg bzw. einem Zebrastreifen ohne Gefahr für
Leib und Leben die Straße queren können. Weitere Fußgängerüberwege und
mögliche Fahrradschutzspuren u.U. auch ein Kreisverkehr wären in der
Lage den Verkehr im Sinne eines Miteinanders und Gleichberechtigung
aller Verkehrsteilnehmer, seien es Fußgänger, Auto- oder Radfahrer, zu
regeln und die Lärmentwicklung zu mindern. Die weitere Gestaltung
der Ortsmitte, sei es durch Bebauung der gemeindeeigenen Grundstücke,
die Begrünung, Anlage eines zentralen Platzes, Parkmöglichkeiten oder
Vernetzung der Ortsmitte mit dem Kelterplatz wird mit der Bürgerschaft
zu diskutieren sein. In einem ersten Schritt bedarf es der Erstellung
eines Gestaltungsplanes, was durchaus als Auftrag an die
Gemeindeorgane werden darf. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass
im Hinblick auf die geplante Straßensanierung der Durchgangsstraße die
Sache keinen Aufschub duldet. Wenn die Gestaltungsplanung zu
Aufwertung der Ortsmitte jetzt in Angriff genommen wird, ist die
Chance zur Herstellung eines reöräsentativen und für die Bürger
attraktiven Ortszentrums für Jahrzehnte vertan. |