18.7.2009 |
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2009/4 | ||||||
SPD setzt Vorschlag für
Feuerwehrführerschein durch Neue Regelung für "Feuerwehrführerschein" dringend notwendig
Nach zäher Diskussion um eine praktikable und kostengünstige Regelung zum Führen von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren und der technischen Hilfsdienste ist es im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gelungen, einen Gesetzentwurf zu verabschieden.
Sabine Fohler forderte die Landesregierung auf, alsbald die entsprechenden gesetzlichen Landesregelungen zu erlassen: „Sobald auf Bundesebene alle Voraussetzungen geschaffen sind, muss die Landesregierung per Rechtsverordnung tätig werden, um den Angehörigen der Rettungs- und Hilfsdienste Sonderfahrtgenehmigungen erteilen zu können.“ Die Vorgaben der Bundesebene beurteilt Sabine Fohler sehr positiv: „Es ist ein guter Kompromiss, um die Verkehrssicherheit genauso aufrechtzuerhalten wie die Einsatzfähigkeit im Ehrenamt.“ Auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion hatte sich
die Große Koalition auf eine zweistufige Regelung geeinigt. Mitglieder der
Rettungs- und Hilfsdienste, die länger als zwei Jahre einen Führerschein der
Klasse B besitzen, erhalten nach einer organisationsinternen Ausbildung und
Prüfung eine Fahrtberechtigung für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. Durch eine
externe verkürzte Ausbildung und Prüfung kann eine qualifizierte
Fahrtberechtigung für ein Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t erlangt werden. Die
Kosten hierfür sollen bei rund 600 Euro liegen. Nach zwei Jahren ist eine
Umschreibung der Fahrtberechtigung in einen regulären Führerschein der Klasse C1
möglich. Diese Entscheidung soll ein Problem lösen, das sich
in den vergangenen Jahren immer stärker auswirkte: Die seit 1999 erworbenen
Führerscheine der Klasse B berechtigen Fahrer nur noch zum Führen von Fahrzeugen
bis 3,5 t Gesamtgewicht. Das führt dazu, dass jüngere Mitglieder der Rettungs-
und Hilfsdienste nicht berechtigt sind, die meist wesentlich schwereren
Einsatzfahrzeuge zu fahren. Derzeit ist dafür ein Führerschein der Klasse C1
notwendig, der aber Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro verursacht. „Diese
jetzige Regelung sprengt das Budget der meisten Rettungs- und
Hilfsorganisationen“, sagte die Kirchheimer SPD-Landtagsabgeordnete Sabine
Fohler. „Wenn unsere Feuerwehr einsatzbereit bleiben soll, ist die jetzt
beschlossene Änderung dringend notwendig.“
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