Im letzten Jahr
war die SPD-Landtagsabgeordnete Carla Bregenzer bei ihren
Schulbesuchen und bei Veranstaltungen mit Lehrerverbänden fast immer
darauf angesprochen worden, dass seit dem Jahr 2000 privat
angeschaffte PC nicht mehr als steuerlich absetzbar anerkannt würden.
Wer nicht eindeutig nachweisen konnte, dass er den PC daheim nur
beruflich nutzt, konnte seine Anschaffung nicht absetzen. D. h.
praktisch nur der, der zwei PC daheim hatte, bekam Anschaffungskosten
vom Finanzamt anerkannt.
Carla Bregenzer und andere
SPD-Landtagsabgeordnete hatten die Problematik in Anträgen in den
Schulausschuss eingebracht und mit den Ministerialbeamten diskutiert.
Die SPD-Landtagsfraktion schrieb den Finanzminister an. Ende 2000 kam
nun die erfreuliche Botschaft: Finanzminister Stratthaus hat eine neue
Verwaltungsregel auf den Weg gebracht, nach der Lehrerinnen und Lehrer
ihre privat angeschafften PC zu großen Teilen wieder steuerlich
geltend machen können. Auch für alle noch offenen Fälle aus dem
Vorjahr gilt, wer seinen PC zu bestimmten Anteilen beruflich nutzt,
kann diesen Anteil auch steuerlich absetzen. Wer seinen PC daheim zu
40%, 50% 60% oder mehr Prozent beruflich nutzt, kann die
Anschaffungskosten entsprechend diesem Anteil von der Steuer absetzen.
Damit wird der PC wieder als Arbeitsmittel anerkannt, was er
angesichts der wachsenden Bedeutung für den Unterricht und damit für
die Lehrerinnen und Lehrer ja auch ist.
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