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5.1.2001

 

 

2001/2
    PC für LehrerInnen wieder absetzbar

 

   
   

 

SPD-Landtagsabgeordnete: Gute Nachricht zu Jahresbeginn

Die Proteste waren erfolgreich: Wer jetzt seine Steuererklärung macht, kann den im letzten Jahr angeschafften PC wieder steuerlich geltend machen

 

Im letzten Jahr war die SPD-Landtagsabgeordnete Carla Bregenzer bei ihren Schulbesuchen und bei Veranstaltungen mit Lehrerverbänden fast immer darauf angesprochen worden, dass seit dem Jahr 2000 privat angeschaffte PC nicht mehr als steuerlich absetzbar anerkannt würden. Wer nicht eindeutig nachweisen konnte, dass er den PC daheim nur beruflich nutzt, konnte seine Anschaffung nicht absetzen. D. h. praktisch nur der, der zwei PC daheim hatte, bekam Anschaffungskosten vom Finanzamt anerkannt.

Carla Bregenzer und andere SPD-Landtagsabgeordnete hatten die Problematik in Anträgen in den Schulausschuss eingebracht und mit den Ministerialbeamten diskutiert. Die SPD-Landtagsfraktion schrieb den Finanzminister an. Ende 2000 kam nun die erfreuliche Botschaft: Finanzminister Stratthaus hat eine neue Verwaltungsregel auf den Weg gebracht, nach der Lehrerinnen und Lehrer ihre privat angeschafften PC zu großen Teilen wieder steuerlich geltend machen können. Auch für alle noch offenen Fälle aus dem Vorjahr gilt, wer seinen PC zu bestimmten Anteilen beruflich nutzt, kann diesen Anteil auch steuerlich absetzen. Wer seinen PC daheim zu 40%, 50% 60% oder mehr Prozent beruflich nutzt, kann die Anschaffungskosten entsprechend diesem Anteil von der Steuer absetzen. Damit wird der PC wieder als Arbeitsmittel anerkannt, was er angesichts der wachsenden Bedeutung für den Unterricht und damit für die Lehrerinnen und Lehrer ja auch ist.

 

 

 

 

   
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